Ich helfe Ihnen gerne weiter, wenn Sie...
- eine Beratung nach §95 Abs.1 AußstrG in Anspruch nehmen müssen, um sie über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu können
- eine vom Gericht auferlegte Erziehungs-, Eltern-, oder Familienberatung nach §107AußstrG machen müssen
- Unterstützung brauchen bei der Erziehung Ihrer Kinder
- mit Ihrer Familiensituation schwer zurecht kommen (Finanzen, Streit, Alkohol,…)
- mit Ihrem Partner nicht mehr klar kommen
- sie abhängig sind (Alkohol, Drogen,…) oder befürchten Ihr Partner, bzw. eines Ihrer Kinder könnte ein Abhängigkeitsproblem haben
- Hilfe brauchen bei Behördeninterventionen (Gericht, AMS, GKK, Schule,…..)
- in finanziellen Schwierigkeiten sind und nicht mehr weiter wissen
Gerne besuche ich sie zu Hause!
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Beratung ist auch möglich im Büro in Amstetten oder Strengberg.
Nehmen Sie Kontakt auf.